Ob man selbst Hundehalter ist oder nicht, häufig kommt es zu Diskussionen oder Streitereien zwischen Hundebesitzern oder zwischen einem Hundebesitzer und anderen Personen ohne Hund. Tagtäglich ergeben sich Situationen, in denen Nicht-Hundebesitzer als auch Hundebesitzer (und diese dann auch untereinander) aufeinandertreffen. Dabei kann es zu Auseinandersetzungen zwischen Mensch und Hund oder auch zwischen zwei oder mehreren Hunden kommen.

Mögliche Konflikte zwischen Mensch und Hund

Konflikten zwischen Mensch und Hund können in vielen Situationen entstehen. Zu den Problemen beim Betreten des Territoriums eines Hundes kommen unerfreuliche Zusammentreffen mit Hunden in öffentlichen Bereichen dazu. Menschen können dabei von Hunden angesprungen, bedroht oder im schlimmsten Fall verletzt werden. Es kann zu Sachbeschädigungen kommen, weil beispielsweise tobende und/oder unkontrollierbar freilaufende Hunde vor ein Fahrrad oder Auto laufen und dadurch einen Unfall verursachen. Etwas harmloser, aber trotzdem ärgerlich ist es, wenn ein Hund die Kleidung von Passanten beschmutzt oder beschädigt.

Mögliche Konflikte zwischen Hunden

Natürlich kann es auch zu Konflikten zwischen Hunden kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein Hund unangeleint zu einem angeleinten Hund rennt und ihn bedrängt, anspringt oder sogar angreift. Dazu gibt es sicherlich noch weitere Szenarien, die alle dazu führen können, dass ein Tier und vielleicht auch ein Hundehalter zu Schaden kommen. Als Hundehalter hat man dafür zu sorgen, dass der eigene Hund für andere Personen oder andere Tiere keine Belästigung oder Bedrohung darstellt. Höflichkeit und Rücksichtnahme sollten in der Öffentlichkeit selbstverständlich sein.

Und wenn es dann doch mal passiert, dass ein Hund etwas beschädigt oder ein anderes Tier oder einen Menschen verletzt, sollte es möglich sein, dass man vernünftig und korrekt den Sachverhalt klärt und gegebenenfalls für eine nötige Entschädigung, Kostenübernahme (z.B. für kaputte Kleidung, beschädigtes Fahrrad, Tierarztkosten) sorgt. Aber leider ist das oft nicht möglich. Das kann daran liegen, dass sich die betroffenen Personen nicht über den Sachverhalt einig sind, nicht klar ist, wo ein Hund überhaupt hingehört oder man nicht die Namen/Personalien von den betreffenden Personen/Haltern hat. Es gibt sogar Fälle, bei denen werden bewusst falsche Angaben gemacht, damit der Geschädigte einen nicht mehr kontaktieren kann.

Einen Profi beauftragen

Ist man der Geschädigte und kann man keine Einigung finden und Schadensübernahme erhalten, weil die andere Person uneinsichtig ist oder personenbezogene Angaben verweigert oder sogar unbekannt ist, ist eine Detektei, wie beispielsweise die Detektei Hamburg eine wertvolle Hilfe bei der Adress- oder Zeugenermittlung. Auch im Rahmen von Ermittlungen sowie gerichtlichen Verfahren kann eine Adressermittlung durchaus relevant sein.

Wie sollte ein Hund grundsätzlich in der Öffentlichkeit geführt werden?

Generell sollte ein Hund zuverlässig abrufbar sein und sich im Bedarfsfall in der Nähe des Halters befinden. Im Zweifelsfall sollte der Hund, auch in unübersichtlichen Situationen im Straßenverkehr und in Gegenwart von Kindern, angeleint werden. Mehr Infos zum Thema Hund erhält man beispielsweise auch unter hunde-welt.info im Netz.

Grundsätzlich kann man auch noch folgendes bezüglich Zusammentreffen mit anderen, fremden Hunden sagen: Begegnet einem ein angeleinter Hund, leint man seinen Hund ebenfalls an und klärt dann ab, ob eine Kontaktaufnahme erwünscht ist. Als verantwortungsvoller Hundehalter sollte man immer vorausschauend und rücksichtsvoll in der Öffentlichkeit auftreten, um Konflikte mit anderen Hunden und Menschen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Von Ja Ba